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12. Oktober 2011: Pressemitteilung zur Sonderöffnungszeit der Kita Eisdorf

Enttäuscht über Abstimmungsergebnis

 

Antrag zur Sonderöffnungszeit der Kita Eisdorf wurde abgelehnt

 

Die Sonderöffnungszeit für Krippenkinder in der evangelischen Kindertagesstätte St. Georg in Eisdorf wurde bisher freiwillig von der Landeskirche Hannover finanziert. Leider ist eine weitere Finanzierung durch den kirchlichen Träger seit August diesen Jahres nicht mehr möglich. Enttäuscht zeigten sich deswegen Jürgen Rähmer (Grüne) und Rolf Renneberg (FDP), nachdem Ihr Antrag zur Beibehaltung und Finanzierung der bisherigen Sonderöffnungszeit für Krippenkinder in der evangelischen Kita St. Georg in Eisdorf  durch den Defizitträger, die Samtgemeind Bad Grund, keine Zustimmung der Fraktionen von SPD und CDU erhielt. Es wurde stattdessen beschlossen, diesen Punkt im Arbeitskreis Kindergärten und im zuständigen Fachausschuss zu beraten. Verwundert über diesen Beschluss zeigte sich Jürgen Rähmer, da diese Angelegenheit bereits vor mehreren Wochen im Arbeitskreis und im Samtgemeindeausschuss zur Sprache kam und auch im Fachausschuss ausgiebig diskutiert wurde. „Hier geht wertvolle Zeit für die jungen Familien verloren“, bedauert der Ratsherr der Grünen, denn die Berufstätigkeit der Eltern erfordere eine verlängerte Betreuungszeit, die über die Kernbetreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr hinausgehe.  “Eltern, die teilzeitbeschäftigt sind und häufig noch Fahrzeiten für das Hinbringen und Abholen ihrer Kinder einkalkulieren müssen, benötigen eine Sonderöffnungszeit bis mindestens 14.00 Uhr, um ihrer Beschäftigung nachgehen zu können.”, steht als Begründung im Antrag der Gruppe.

Um dem demografischen Wandel und damit einhergehend dem Abwandern der jungen Menschen wirksam zu begegnen, müssten wir nach Aussage von Landrat Bernhard Reuter “Antworten [...] in der Bildung und der Familienpolitik geben.” Mitglieder junger Familien brauche man als Arbeitskräfte, sie zu fördern, sei wichtig. (der Harz Kurier berichtete am 17.11.2010)

Ein weitere wesentliche Begründung für den Antrag ergebe sich aus der Tatsache, dass

eine Betreuungszeit bis 13.00 Uhr kleinkindlichen Ansprüchen nicht gerecht werde, da diese nach einem für sie anstrengenden Vormittag schon früh das Mittagessen einnehmen und danach eine ungestörte Ruhephase benötigen. Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, sei eine Betreuungszeit bis 14.00 Uhr unerlässlich.

Die beiden Ratsherren hoffen nun, dass in den anstehenden Nachverhandlungen doch noch eine einvernehmliche Lösung zum Wohle der jungen Familien gefunden werden kann.



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